
Patente und Erfindungen (IP)
Wir begleiten und unterstützen euch bei eurer Idee, damit der Nutzen nicht nur anerkannt, sondern auch bestmöglich geschützt wird.
Bei der Idee kann es sich z.B. um eine Erfindung handeln, eine neue Software, ein neues mathematisches Modell, eine neue Publikation, eine neue Pflanze, eine neue Lösung für ein Problem oder ein neues Problem selbst, eine Simulation, generierte Daten, ein Design oder sogar ein Cartoon.
So profitiert ihr von bester Beratung durch Profis mit langjähriger Erfahrung.
Was ist Technology Transfer/ IP Transfer?
Klicke hier für mehr Infos.
Erfindungen und Patente
Die Transferabteilung (Abt-75) der Universität zu Köln ist zuständig für Erfindungen, Patentierungs- und Lizenzierungsverfahren sowie für Dienstleistungen rund um die Bewertung von geistigem Eigentum (IP), Vertragsgestaltung und den Zugang zu externen Dienstleistungen (z.B. mit Provendis).
Start-up Ideen
Von der ersten Idee bis zum neuen Start-up - unsere IP-Transfermanager an der Universität zu Köln haben die Schnittstellenfunktion zwischen dem Gateway ESC und der UoC-Transferabteilung.
Gemeinsam mit den Start-up-Coaches des Gateway ESC unterstützen wir euch auf eurem Weg zur Gründung eures eigenen Start-ups.
Unsere IP Transfer Services - Wir unterstützen euch:
bei der Beurteilung, inwieweit deine Ergebnisse und Ideen geistiges Eigentum der UoC oder anderer Dritter sind
bei der Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum
bei der Ausarbeitung wichtiger Verträge und Vereinbarungen, die für euer Start-up relevant sind (z. B. Lizenzverträge, Vertraulichkeitsvereinbarungen
bei Verhandlungen zum Zugriff auf UoC IP
in Fällen, die Marken, Geschmacksmuster, Software, Urheberrechte und Know-how betreffen.
Von der ersten Idee bis zur endgültigen Verwertung: Wir ermitteln und entwickeln gemeinsam mit euch das Potenzial eurer Forschungsergebnisse und unterstützen euch bei der administrativen Abwicklung des Patentierungs- und Lizenzierungsprozesses.

Sprecht mit uns, bevor ihr veröffentlicht, präsentiert oder pitcht!
Jede Art von Vorveröffentlichung/Veröffentlichung weltweit könnte die Neuartigkeit deiner Erfindung/Schöpfung beeinträchtigen, sei es z. B. ein offener und öffentlicher Zugang zu einer Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit, selbst ein Buch, das in der Ecke einer abgelegenen Bibliothek versteckt ist, die Ausstellung eines Posters auf einer Konferenz oder ein Paper, das auf einem Open-Access-Server gespeichert ist.
Daher ist es ratsam, die Kolleg*innen in Abt-75 an der Universität zu Köln zu kontaktieren, bevor ihr eure Ergebnisse veröffentlicht oder bekannt gebt. Auf diese Weise verliert ihr nicht die Neuartigkeit eurer Erfindung/Kreation - eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Schutz des geistigen Eigentums (IP - Intellectual Property).

Seid ihr Mitarbeiter*innen der Universität zu Köln? Dann sprecht mit uns, wenn ihr eine Idee habt!
Nach dem deutschen Erfindergesetz haben Hochschulangehörige Anspruch auf eine Erfindervergütung in Höhe von dreißig Prozent der entsprechenden Einnahmen der Hochschule, wenn die Erfindung patentiert und anschließend gewerblich genutzt wird. Deshalb: Sprecht mit Abt-75, wenn ihr eine Idee habt!

Sprecht mit uns, ehe ihr einen Vertrag verhandelt oder unterschreibt!
Bitte zögert nicht, uns im Vorfeld jeder Verhandlung über eine Vertragsgestaltung zu kontaktieren, damit wir euch die notwendige Unterstützung geben können. Dabei können wir entweder die Vereinbarung entwerfen, euch mit internen oder externen Ressourcen beraten oder eure Ziele aushandeln.
Wir freuen uns über eure Anfrage.