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Gründungssemester

Du würdest gerne intensiv an deiner Gründungsidee arbeiten, aber dein Studium nimmt all deine Zeit in Anspruch? Wenn du deinen Traum vom eigenen Start-up verfolgen willst, haben wir vielleicht eine Lösung für dich: du kannst dich ganz offiziell beurlauben lassen und ein oder mehrere Gründungssemester beantragen.

Durch die Möglichkeit, ein oder mehrere Urlaubssemester wegen der Gründung eines Unternehmens zu beantragen, kannst du dich so voll und ganz auf die Umsetzung und Weiterentwicklung deiner Idee konzentrieren.

Deine Vorteile im Gründungssemester

  • Kein nachteiliger Studienverlauf. Durch das Gründungssemester wird die Regelstudienzeit nicht überschritten. So wird der BAföG-Bezug nicht gefährdet.
  • Mehr Zeit für dein Start-up. Fokussiere dich komplett auf deine Geschäftsidee. So kannst du sie z.B. frühzeitig auf Markttauglichkeit, technische und rechtliche Realisierbarkeit überprüfen.

Wie beantrage ich ein Gründungssemester?

Als erstes musst du den Antrag auf Beurlaubung mit einem entsprechenden Nachweis über die geplante Unternehmensgründung bei uns einreichen.

Der Nachweis kann z.B. das Gateway Idea Model Canvas sein, muss aber nicht. Hier findest du Beispiele für das ausgefüllte Gateway Idea Model Canvas.

Du solltest auf jeden Fall beschreiben können, um welches Projekt es geht, ob du schon einen Prototypen hast, eine Förderung durch das Gründerstipendium oder z.B. an Start-up Pitches teilgenommen hast. Wir beraten dich gerne dazu!

Den ausgefüllten Antrag schickst du dann mit dem Nachweis per Mail per Mail an Daniela Hellfritsch.

Schritte zur Beantragung des Gründungssemesters

01

Schicke uns den Antrag auf „Beurlaubung aufgrund der Gründung eines Unternehmens“, zusammen mit entsprechenden Nachweisen per Email zu. ⬇️

02

Wir prüfen deinen Antrag auf Plausibilität und Durchführbarkeit deiner Geschäftsidee. ⬇️

03

Nimm einen Termin bei einem unserer Start-up Coaches wahr. ⬇️

04

Nach positiver Stellungnahme schicken wir eine Empfehlung zur Genehmigung eines oder mehrerer Gründungssemester an das Studierendensekretariat der Uni Köln. ⬇️

05

Dein Antrag wird durch das Studierendensekretariat genehmigt. 🙌

Wieviele Semester kann ich mich beurlauben lassen?

Bis zu 6 Urlaubssemester (abgesehen vom 1. Semester) können im Laufe des Studiums beantragt werden.

Gibt es bestimmte Fristen?

Ja. Die Fristen zur Einreichung beim Studierendensekretariat sind der 31. März für das Sommersemester und der 30. September für das Wintersemester.

Ich beziehe BAföG / Studienkredit. Was muss ich beachten?

Während des Gründungssemesters bist du beurlaubt. Das heisst das Gründungssemester hat keine Auswirkung auf deine Regelstudienzeit. Dein Bafög-Bezug während deines Studiums wird so nicht gefährdet. 

Wichtig zu wissen: die BAföG- und Studienkredit-Auszahlungen pausieren während des Gründungssemesters. Sobald du dein reguläres Studium wieder aufnimmst, wird die Auszahlung fortgeführt.  

Deine Ansprechperson

Daniela Hellfritsch

Program Manager Qualification Entrepreneurship
d.hellfritsch@gateway-unikoeln.de+49-151-117-262-42